Die Preisliste mit Gültigkeit von April bis September 2024 ist verfügbar und kann hier eingesehen werden.

Wärmepreisbremse

Die Bundesregierung hat Ende des vergangenen Jahres Preisbremsen für Strom, Gas und Fernwärme beschlossen um die Verbraucher zu entlasten.

Diese Entlastungen erhalten unsere Kunden seit Januar 2023 in Form von verminderten Abschlagszahlungen.

Der von der Bundesregierung festgelegte Referenzpreis beträgt 95,- EUR/MWh brutto. Hierbei handelt es sich um den Arbeitspreis. Leistungspreis und Messpreis sind von der Preisbremse nicht betroffen.

Dieser Referenzpreis gilt für 70% bzw. 80% Ihres prognostizierten Jahresverbrauchs.

Ihr darüber hinaus gehender Jahresverbrauch wird mit den Arbeitspreisen aus unserem Preisblatt berechnet. Diese sind aktuell:      

  NettoInkl. 7 % MWSt
Bis 150 MWh 143,04 EUR 153,05 EUR
Über 150 MWh bis 750 MWh 108,44 EUR 116,03 EUR
Über 750 MWh   89,97 EUR   96,27 EUR
(alle Angaben ohne Gewähr)

Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,

um die extremen Belastungen von Fernwärmekunden abzufangen, hat die Bundesregierung beschlossen, dass Wärmekunden bereits im Dezember 2022 eine einmalige Entlastung erhalten. Diese dient der finanziellen Überbrückung bis zur Einführung der regulären Wärmepreisbremse.

Wir möchten Sie informieren, dass wir als Wärmeversorgungsunternehmen verpflichtet sind, Ihnen für Ihre im Dezember 2022 zu leistende Zahlung für Wärmelieferungen eine finanzielle Kompensation zu erstatten (§4 Absatz 1 EWSG). Für diese finanzielle Kompensation werden die Wärmeversorgungsunternehmen aus Mitteln des Bundes entlastet.

Die tatsächliche Höhe der Kompensation ergibt sich nach dem Verfahren gemäß § 4 Abs. 1 EWSG und hängt von den vertraglichen Vereinbarungen zwischen Ihnen und uns ab. Aufgrund verschiedener Vertragsvarianten hat der Gesetzgeber unterschiedliche Berechnungsmethoden vorgesehen.

Zur Plausibilisierung der an Sie zu leistenden Kompensationszahlung sind wir verpflichtet, Informationen über unsere Kundenbeziehung zu Ihnen an einen Beauftragten (PwC) des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz zu übermitteln.

Zu diesen Informationen zählen:

  • Email-Adresse oder Telefonnummer
  • Postanschrift
  • Abnahmemengen
  • Höhe der Abschlagszahlung für September 2022.

Wir hoffen, dass diese Entlastung Ihnen weiterhilft und Sie auch in Zukunft mit unseren Leistungen zufrieden sind.

Die Bundesregierung hat eine Senkung der Mehrwertsteuer für Fernwärmelieferungen von 19% auf 7% beschlossen. Dies gilt ab 01. Oktober 2022 bis 31. März 2024.

Dementsprechend haben wir Ihre monatlichen Abschläge angepasst. Die Netto-Abschläge bleiben gleich, der Bruttobetrag wurde an den neuen Mehrwertsteuersatz von 7% angepasst.

Mehr Infos dazu gibt es hier:

https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Umsatzsteuer/2022-10-25-befristete-absenkung-umsatzsteuersatz-fuer-lieferungen-von-gas-ueber-das-erdgasnetz-und-waerme-ueber-ein-waermenetz.html

Die Fernwärme Marktoberdorf wurde im August erneut energetisch bewertet. Dies bedeutet, dass Primärenergiefaktor, Emissionsfaktor, Anteil erneuerbaren Energien und der Erfüllungsgrad der Fernwärme EG neu berechnet wurden.

Primärenergiefaktor

Der Primärenergiefaktor nach FW 309-1:2021 beträgt: 0,00

Der Primärenergiefaktor nach Kappung und EE-Bonus beträgt: 0,26

(Dieser ist für GEG und BEG Förderungen zu verwenden).

Erneuerbare Energien und Erfüllungsgrad

Der Anteil erneuerbarer Energien an unserer Wärmenetzeinspeisung beträgt: 38 %

Die Anforderungen des § 44, GEG 2020 an die Fernwärme sind erfüllt: JA

“Effiziente Fernwärme” nach EU-Effizienz-Richtlinie (EED): JA

Unsere Fernwärmetrasse

Eingezeichnet sind die Standorte unserer Erzeugungsanlagen:
1 Spitzenlastzentrale im ehemaligen Bunker unter der Dreifachturnhalle
2 Mittelschule
3 Hallenbad
4 Rathaus
5 Gulielminetti Senioren- und Pflegeheim

Die Preisliste mit Gültigkeit von April bis September 2022 ist verfügbar und kann hier eingesehen werden.

Baustelle Marktplatz

Wir dürfen einige Gebäude um den Marktplatz herum an unser Fernwärmenetz anschließen.

37 % Erneuerbare Energie

Die Wärmenetzeinspeisung der Fernwärme Marktoberdorf GmbH erfolgt zu 37 % aus erneuerbaren Energien.

Somit kann ein Neuanschluss an unser Fernwärmenetz mit 30 % gefördert werden.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat zum 01.07.2021 die neue “Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)” ins Leben gerufen.

Hier gibt es die Bescheinigungen unserer energetischen Bewertung nach FW 309 Teile 1 & 5 & 7 zum Download.

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