
Einmalige Kosten bei Hausanschlusserstellung und Lieferaufnahme: Preisblatt HA und BKZ
Laufende Kosten bei Lieferung: Preisblatt April 2023 bis September 2023

Aktuelles Preisblatt: Preisblatt April 2023 bis September 2023
Preisblätter Historie:
- Preisblatt Oktober 2022 bis März 2023
- Preisblatt April 2022 bis September 2022
- Preisblatt Oktober 2021 bis März 2022
- Preisblatt April 2021 bis September 2021
- Preisblatt Oktober 2020 bis März 2021
- Preisblatt April 2020 bis September 2020
- Preisblatt Oktober 2019 bis März 2020
- Preisblatt April 2019 bis September 2019
- Preisblatt Oktober 2018 bis März 2019
- Preisblatt April 2018 bis September 2018
- Preisblatt Oktober 2017 bis März 2018
- Preisblatt April 2017 bis September 2017
- Preisblatt Oktober 2016 bis März 2017
- Preisblatt April 2016 bis September 2016
- Preisblatt Oktober 2015 bis März 2016
- Preisblatt April 2015 bis September 2015
- Preisblatt Oktober 2014 bis März 2015
- Preisblatt April 2014 bis September 2014
- Preisblatt Oktober 2013 bis März 2014
- Preisblatt April 2013 bis September 2013
- Preisblatt Oktober 2012 bis März 2013
- Preisblatt April 2012 bis September 2012
Preisgleitklausel der Fernwärme:
Die Fernwärme GmbH passt die Leistungs- und Arbeitspreise jeweils zum 01. April und 01. Oktober eines jeden Jahres entsprechend nachfolgenden Preisgleitklauseln an.
Als Maßstab für die neuen Werte dienen dabei:
- Beim Investitionsgüterindex und den Bruttoverdiensten die Durchschnittswerte des jeweils vergangenen Jahres.
- Bei Gas, Holz und leichtem Heizöl das arithmetische Mittel (auf zwei Stellen gerundet) eines zusammenhängenden Zwölf-Monatszeitraums, der jeweils drei Monate vor einem Preisänderungszeitpunkt endet (d.h. Januar bis Dezember für Preise ab 01. April und Juli bis Juni für Preise ab 01. Oktober).
Leistungspreis
Verbrauchsunabhängiger Preis für die bereitgestellte Wärmeleistung in EUR/kW/Jahr.
Pneu= P0* (0,45 * Ineu/I0+ 0,35 * Lneu/L0+ 0,2 * Zneu/Z0)
Arbeitspreis
Verbrauchsabhängiger Preis für die gelieferte Wärmemenge (MWh) in EUR/MWh
Aneu= A0*(0,1*Lneu/L0+ 0,5*Gneu/G0+ 0,3*Hneu/H0+ 0,1*Helneu/Hel0)
Das Statistische Bundesamt hat eine Umbasierung der Indizes auf Basisjahr 2015=100 vorgenommen.
Zur Ermittlung der Preise ab April 2019 dienen die Preise aus dem Preisblatt Oktober 2018 als Ausgangspreise P0 und A0.
Pneu neuer Leistungspreis
P0 Ausgangsleistungspreis
Aneu neuer Arbeitspreis
A0 Ausgangsarbeitspreis
Zneu neuer Zinssatz Fremdkapital Fernwärmenetz und Energieerzeugungsanlagen.
Solange sich die Darlehenskonditionen nicht ändern gilt: Zneu/Z0 = 1
Z0 Ausgangszinssatz
Ineu neuer Investitionsgüterpreis nach Index der Erzeugerpreise gewerblicher Produkte insgesamt (Statistisches Bundesamt, Fachserie 17, Reihe 2, Lfd.-Nr. 1)
I0 Ausgangspreis Investitionsgüterindex (Durchschnitt Jahr 2018)
Lneu durchschnittliche Bruttomonatsverdienste ohne Sonderzahlungen in EUR der vollbeschäftigten Arbeitnehmer im Prod. Gewerbe und Dienstleistungsbereich, Energieversorgung (Statistisches Bundesamt, Fachserie 16, Reihe 2.1)
L0 Ausgangswert Bruttomonatsverdienste (Durchschnitt Jahr 2018)
Gneu neuer Preis für Erdgas nach Index der Erzeugerpreise für gewerbliche Produkte, Erdgas, bei Abgabe an Handel und Gewerbe (Statistisches Bundesamt, Fachserie 17, Reihe 2, Lfd.-Nr. 633)
G0 Ausgangspreis für Erdgas (Durchschnitt Juli 2017 – Juni 2018)
Hneu neuer Preis für Holz (Pellets) nach Index der Erzeugerpreise für gewerbliche Produkte, Pellets, Briketts, Scheiten o.ä. Formen aus Sägespänen u.a. Sägenebenprodukten (Statistisches Bundesamt, Fachserie 17, Reihe 2, Lfd.-Nr. 128)
H0 Ausgangspreis für Holz (Pellets) (Durchschnitt Juli 2017 – Juni 2018)
Helneu neuer Preis für leichtes Heizöl, Lieferung in Tankkraftwagen an Verbraucher, 40-50 hl pro Auftrag, einschließlich Mineralölsteuer und Erdölbevorratungsbeitrag, aber ohne Umsatzsteuer, Berichtsort München (Statistik der Erzeugerpreise ausgewählter gewerblicher Produkte, Statistisches Bundesamt, Fachreihe 17, Reihe 2)
Hel0 Ausgangspreis für leichtes Heizöl (Durchschnitt Juli 2017 – Juni 2018)
Sollten die berücksichtigenden Faktoren nicht mehr veröffentlicht oder verändert werden bzw. nicht mehr existieren, wird die Fernwärme GmbH neue Bezugswerte festlegen, die den wirtschaftlichen Auswirkungen der ursprünglichen Klausel möglichst nahe kommen. Alle Indizes des Statistischen Bundesamtes beziehen sich auf das Basisjahr 2015 = 100.
Falls künftig neue, die Erzeugung oder Verteilung von Wärme mittelbar oder unmittelbar belastende Steuern, Abgaben oder sonstige Umlagen (z.B. EEG, KWK etc.) wirksam werden oder bereits bestehende geändert werden, so ist die Fernwärme GmbH zu einer Anpassung seiner Entgelte berechtigt, soweit dies nicht über eine Preisanpassung nach der Preisänderungsklausel ohnehin geschieht.
Die Fernwärme GmbH ist berechtigt die Preisgleitklausel ihrer aus dem Netzbetrieb und der Wärmelieferung tatsächlich entstehenden Kalkulation anzupassen wenn es hier gravierende Änderungen gibt, z.B. bei neuen Wärmelieferanten oder -quellen oder weiteren größeren Baugebieten.
26. Dez 2013 von Nikol