Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,

um die extremen Belastungen von Fernwärmekunden abzufangen, hat die Bundesregierung beschlossen, dass Wärmekunden bereits im Dezember 2022 eine einmalige Entlastung erhalten. Diese dient der finanziellen Überbrückung bis zur Einführung der regulären Wärmepreisbremse.

Wir möchten Sie informieren, dass wir als Wärmeversorgungsunternehmen verpflichtet sind, Ihnen für Ihre im Dezember 2022 zu leistende Zahlung für Wärmelieferungen eine finanzielle Kompensation zu erstatten (§4 Absatz 1 EWSG). Für diese finanzielle Kompensation werden die Wärmeversorgungsunternehmen aus Mitteln des Bundes entlastet.

Die tatsächliche Höhe der Kompensation ergibt sich nach dem Verfahren gemäß § 4 Abs. 1 EWSG und hängt von den vertraglichen Vereinbarungen zwischen Ihnen und uns ab. Aufgrund verschiedener Vertragsvarianten hat der Gesetzgeber unterschiedliche Berechnungsmethoden vorgesehen.

Zur Plausibilisierung der an Sie zu leistenden Kompensationszahlung sind wir verpflichtet, Informationen über unsere Kundenbeziehung zu Ihnen an einen Beauftragten (PwC) des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz zu übermitteln.

Zu diesen Informationen zählen:

  • Email-Adresse oder Telefonnummer
  • Postanschrift
  • Abnahmemengen
  • Höhe der Abschlagszahlung für September 2022.

Wir hoffen, dass diese Entlastung Ihnen weiterhilft und Sie auch in Zukunft mit unseren Leistungen zufrieden sind.